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Förderungen

 

Wenn Sie mit einem Elektroauto unterwegs sind, leisten Sie nicht nur einen Beitrag für die Umwelt, für weniger Schadstoffemissionen und weniger Lärm, sondern tun auch noch Ihrem Geldbeutel etwas Gutes.

Mit der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 28.05.2019 hat der Gesetzgeber bereits erhebliche Anreize für den Kauf von Elektroautos gegeben. Reine Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellen-Fahrzeuge werden seitdem mit 4.000 € Förderung versehen, Plug-in-Hybride mit 3.000 €. Diese Förderung für Elektroautos, die auch als Umweltbonus, Kaufprämie oder E-Auto Prämie bezeichnet wird, tragen Autohersteller und Bund je zur Hälfte.

Ende 2019 wurde eine Erhöhung der Fördersätze beschlossen, die ab dem 05.11.2019 gelten. Die E-Auto Prämie für Elektroautos wurde auf bis zu 6.000 € erhöht. Die paritätische Finanzierung ist gleich geblieben. Damit wird Elektromobilität preislich hochattraktiv. Gefördert werden auch weiterhin Plug-in-Hybridfahrzeuge, deren Antrieb zwischen Verbrennungsmotor und Batterie umgeschaltet werden kann und reine E-Autos, die ausschließlich elektrifiziert fahren.

Umweltbonus – kurz und knapp:

  • Für reine E-Autos
  • Für Plug-in-Hybride
  • Bis zu 6.000 € Prämie
  • Gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
  • Erhöhte E-Auto Förderung ab 05.11.2019

Möchten Sie von der erhöhten Förderung für E-Autos profitieren?

Unternehmen Sie den ersten Schritt. Steigen Sie jetzt um auf Elektromobilität und sichern Sie sich den erhöhten Umweltbonus – auch noch nachträglich – für Ihr Elektroauto. Profitieren Sie von den gestiegenen Prämien des 1,2 Milliarden Euro schweren Förderprogramms.

Welche Elektrofahrzeuge können die E-Auto Prämie erhalten?

Die E-Auto Förderung gilt für Elektrofahrzeuge gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die in Deutschland zugelassen werden. Dazu zählen unter anderem rein batteriegetriebene Elektroautos (BEVs) sowie Plug-in-Hybride (PHEVs), die mit Verbrennungsmotor und elektrisch fahren. Vom Gesetzgeber geförderte Modelle stehen auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten Liste der förderfähigen Fahrzeuge.

Wie hoch ist die E-Auto Prämie?

Die Höhe des Umweltbonus richtet sich nach dem Netto-Listenpreis (NLP) für das Basismodell ohne Mehrwertsteuer. Für Gebrauchtfahrzeuge werden 80% des BAFA-Netto-Listenpreises angesetzt. Diese Werte sind in der BAFA-Liste festgehalten. Die Förderhöhe richtet sich danach, ob das Elektrofahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug (BEV) ist oder ein Hybridelektrofahrzeug (PHEV), das von außen aufgeladen werden kann.

Die Gesamtprämie beträgt für:

reine Elektrofahrzeuge (BEV) Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV)
bis 40.000 €:     6.000 € Prämie bis 40.000 €:     4.500 € Prämie
über 40.000 €:   5.000 € Prämie über 40.000 €:   3.750 € Prämie

Wie bekomme ich die Prämie für mein E-Auto?

Der Umweltbonus wird je zur Hälfte von den Automobilherstellern und dem Bund finanziert. Die Automobilhersteller gewähren die Elektroauto-Prämie als Nachlass auf den Netto-Listenpreis. Der Prämienanteil des Bundes wird online auf der Internetseite des BAFA beantragt und nur einmal gewährt.

Wer kann von der erhöhten E-Auto Förderung profitieren?

In den Genuss der erhöhten E-Auto Prämie kommen Käufer von neuen Elektroautos oder gebrauchten E-Autos gemäß EmoG, wenn

  • das Fahrzeug erstmalig ab dem 05.11.2019 zugelassen wurde,
  • die Mindestzulassungsdauer auf den Halter/Antragsteller mindestens 6 Monate beträgt
    (gilt auch für Leasingfahrzeuge) und
  • der Netto-Listenpreis des Basismodells bei max. 65.000 € liegt.

Die Förderung gebrauchter Elektroautos ist an eine Reihe weiterer Voraussetzungen geknüpft:

  • Erstzulassung ab dem 05.11.2019 im Inland oder einem Mitgliedsstaat der EU
  • 12 Monate Erstzulassung
  • 15.000 km Laufleistung
  • Bisher wurde noch keine E-Auto Prämie oder eine ähnliche staatliche Förderung eines anderen EU-Staates gewährt.